Auf sehr vielen Lebensmitteln steht das Datum der Erzeugung oder die Haltbarkeit. Nahrungsmittel bei denen das Mindesthalt-barkeitsdatum (MHD) überschritten ist, sind nicht gleich verdorben. Die Hersteller garantieren bis zu diesem Zeitpunkt einen einwand-freien Zustand des Produktes. Immer wieder reagiert man ganz überrascht auf die Tatsache, dass selbst wochenlang „abgelaufenes“ Fruchtjoghurt meist noch tadellos genießbar ist.
Setze deine Sinne ein – sehe, rieche, schmecke!!!
Der Begriff "Mindesthaltbarkeitsdatum"
Das
Mindesthaltbarkeitsdatum MHD dient dem Verbraucher seit nun
mehr 30 Jahren als Orientierung. Es macht eine Aussage, bis zu welchem Datum
eingekaufte, ungeöffnete und ordnungsgemäß gelagerte Nahrungsmittel gewisse
Eigenschaften wie Geschmack, Nährwert und Konsistenz behalten. Das
Mindesthaltbarkeitsdatum sagt allerdings nichts darüber aus, ob ein
Lebensmittel ungenießbar oder gar verdorben ist. Viele Nahrungsmittel sind nach
Ablauf dieses Datums noch länger haltbar, wenn die Lagerung stimmt.
Möchte ein Verbraucher feststellen, ob ein Lebensmittel noch genießbar ist, sollte er sich auf seine sieben Sinne verlassen. Einfach schauen, riechen oder probieren!
Mehr braucht´s nicht!
Ein Nahrungsmittel ist nicht automatisch nach Ablauf des MHD schlecht. Das sagt uns der eigene gesunde Menschenverstand. Probieren sollte man immer, vorausgesetzt das Lebensmittel ist noch äußerlich in Ordnung. Es kann schon mal passieren, dass ein Lebensmittel schon vor Ablauf des MHD nicht mehr genießbar ist, wenn zum Beispiel die Kühlkette unterbrochen worden ist oder die Schutzatmosphärenverpackung eine winzige Beschädigung aufweist.
Aber Achtung!
Lebensmittel dürfen nach Ablauf des MHD verkauft werden. Der Verbraucher muss
aber deutlich auf die abgelaufene Frist aufmerksam gemacht werden.
Fleisch,
frischer Fisch oder Rohmilch, die mit dem Aufdruck „zu verbrauchen bis..“ gekennzeichnet sind, dürfen nach Ablauf des angegebenen
Zeitpunktes nicht mehr verkauft
werden.
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